Jahresabschlusserstellung
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der auseinander klaffenden Entwicklungen der Gesetzgebung des Handels- und Steuerrechts werden zahlreiche Unternehmen zukünftig gezwungen sein eine eigenständige Handels- als auch eine Steuerbilanz zu erstellen.
Die Herausforderungen dieser Entwicklungen bestehen u.a. darin, dass die Unternehmen zum einen- gerade im Hinblick auf eventuelle Kreditverhandlungen mit den entsprechenden Banken - Stärke demonstrieren möchten und zum anderen durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung reduzieren möchten.
Bei dieser Aufgabe unterstütze ich Sie mit meinem Know how und stehe auch gerne für Gespräche mit den entsprechenden Banken zur Verfügung. Dabei profitieren meine Mandanten auch von meiner über lange Jahre aufgebaute Reputation.
Neben dem Erstellen der reinen Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung biete ich Ihnen auch hier eine ganz Reihe von Zusatzleistungen.
Insbesondere die von mir angebotene Möglichkeit einer Jahresabschlusspräsentation, in der die aktuellen Entwicklungen anhand von Charts und Grafiken aufgezeigt werden, ist bei meinen Mandanten sehr beliebt.